Hier werden fortlaufend Argumente in Zusammenhang mit der geplanten Umfahrung des Fleckens Beromünster aufgelistet. Im Argumentarium 1 sind Argumente gegen die bestehende Umfahrungsprojekt und für mögliche Alternativen aufgelistet. Dieses Argumentarium tritt nach dem Beschluss des Kantonsrats vom 3. November 2014, das Umfahrungsprojekt innerhalb des Bauprogramms 2015 – 2018 dem Topf A zuzuweisen und somit grünes Licht für die konkrete Projektierung zu geben, etwas in den Hintergrund.
Im Argumentarium 2 sind dann die Argumente und Forderungen in Zusammenhang mit der nun anlaufenden konkreten Projektplanung enthalten.
Es besteht ein Projekt für eine Umfahrung des Fleckens Beromünster, das eine Teilumfahrung Ost und eine Teilumfahrung West beinhaltet. Die Kosten dieser beiden Projekte werden auf ca. CHF 25 Millionen geschätzt. Hauptziel der Verkehrsplanung ist es, den Verkehr im Flecken deutlich zu reduzieren von vor allem vom Schwerverkehr zu befreien. Am 3. November 2014 hat der Kantonsrat beschlossen das Teilprojekt West dem Topf A (Realisierung ab 2015) und das Teilprojekt Ost dem Topf B (Realisierung ab 2019) zuzuweisen. Damit hat das Parlament grünes Licht gegeben für die konkrete Projektplanung der Teilumfahrung West und damit die Umsetzungsphase eingeleitet.
Die IG Verkehr Beromünster sieht in diesem Zusammenhang folgende Probleme:
Es besteht ein Projekt für eine Umfahrung des Fleckens Beromünster, das eine Teilumfahrung Ost und eine Teilumfahrung West beinhaltet. Die Kosten dieser beiden Projekte werden auf ca. CHF 25 Millionen geschätzt. Hauptziel der Verkehrsplanung ist es, den Flecken durch eine Entlastungsstrasse vom Schwerverkehr zu befreien. In der kantonalen Planung waren das Teilprojekt Ost bisher im Topf C (= Realisierung unbestimmt), das Teilprojekt West im Topf B eingeteilt (= Realisierung ab 2019). Anfangs September war den Medien zu entnehmen, dass der Regierungsrat dem Kantonsrat beantragt, die beiden Projekte höher zu priorisieren, das heisst das Teilprojekt Umfahrung Ost würde in den Topf B und das Teilprojekt West in den Topf A aufrücken. Das bedeutet, stimmt der Kantonsrat dem Antrag der Regierung zu, dass das Teilprojekt West in der Zeitperiode ab 2015 realisiert werden könnte, das Teilprojekt Ost frühestens ab 2019.
Im Vorfeld hat es sowohl gegen die Umfahrung Ost wie gegen die Umfahrung West Kritik und Einsprachen gegeben. Diese sind mindestens teilweise noch hängig. Zu erwähnen ist dabei auch die Gemeindeinitiative aus dem Jahr 2008, bei der 500 Bürger eine Abstimmung zu diesem Umfahrungskonzept forderten. Die Initiative kam dann allerdings wegen eines Missverständnisses zwischen Initiativkomitee und Gemeinde formell nicht zustand. Da das Gesamtprojekt von vielen Leuten kritisch beurteilt wird, soll eine Interessengemeinschaft (IG) sich für eine bessere Lösung einsetzen.
Die IG für ein nachhaltiges Verkehrskonzept lehnt das vorliegende Projekt ab, weil es